StPO Kurs-U

Welche Hauptaufgaben erfüllt die StA im Strafverfahren?

Die drei Hauptaufgaben der StA im Strafverfahren 
1. Leitung des Ermittlungsverfahrens, § 161 Abs. 1 StPO ("Herrin des EV") (EV)
 
2. Sie Vertritt im Zwischen- und Hauptverfahren die Anklage (Anklage)
 
3. Sie ist zuständig für die Strafvollstreckung, § 451 StPO (Vollstreckung) 
 
 
Die StA ist ein hierarisch aufgebautes Organ der Rechtspflege, parallel zu den Gerichten organisiert. 
An der Spitze steht ein Behördenleiter, für den der einzelne StA immer als Vertreter handelt, § 144 GVG: sog. monokratische Struktur. 
- StA sind anders als die Gerichte nicht unabhängig, sondern unterstehen als Behörde dem Landesjusitzminister mit Ausnahme der Bundesanwaltschaft, die dem Bundesjustizminister untersteht.
- Folge: Sie sind Weisungsgebunden, Art. 146 GG 
 
 

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