Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

P: Bleibt es dabei, dass dem Besitzer gem. § 990 I 2 beim Besitzerwerb nur positive Kenntnis von seinem nicht bestehenden Besitzrecht schadet, wenn er seinen berechtigten Fremdbesitz in unberechtigten Eigenbesitz umwandelt (und dabei (grob) fahrlässig nicht erkennt, dass er eigentlich gar nicht zu Besitz berechtigt ist)
 
-> bzw: Ist die Umwandlung von berechtigtem Fremdbesitz in unberechtigten Eigenbesitz gleich Besitzerwerb iSd. § 990 I 1?
 
(Beispiel: A rettet in GoA die Möbel des E aus dessen brennendem Waldhaus und lagert sie bei sich ein. Als A stirbt, erkennt sein Erbe B grob fahrlässig nicht, dass die Möbel des E nicht zu seinem Erbe gehören. Er vermietet die Möbel an M. Danach entsorgt B die Möbel. E will nun von M Schadensersatz nach §§ 989, 990 für die zerstörten Möbel und Nutzungsersatz in Höhe des von M erlangten Mietzinses nach § 987, 990. Zu Recht?)
 

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