Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

*P: Sind Vereinbarungen im unwirksamen vertraglichen Verhältnis zwischen Eigentümer und Fremdbesitzer, nach denen der Eigentümer nicht für Reparaturen und wertsteigende Umbauten aufkommen würde, auch für die §§ 994 ff. maßgeblich?
 

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