Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, unberechtigte GoA: Schadensersatz gemäß § 678 BGB

unberechtigte GoA: Schadensersatz gemäß § 678 BGB: Konkurrenzen 

  • trifft den Geschäftsführer ein Ausführungsverschulden, so kann neben den Anspruch aus § 678 BGB ein Anspruch aus § 280 BGB treten (str)
  • neben § 678 BGB sind Ansprüche aus EBV (§§ 989 ff. BGB) und Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) anwendbar

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