Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA

angemaßte GoA

  • eine (unechte) angemaßte GoA iSd § 687 Abs.2 BGB liegt vor, wenn jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes führt, obwohl er weiß, dass er dazu nicht berechtigt ist
  • da anders als bei der echten GoA der Geschäftsführer nicht mit Fremdgeschäftsführungswillen agiert, handelt es sich hierbei nicht um eine GoA im engeren Sinne 
  • § 687 Abs.2 S.1 BGB gibt dem Geschäftsherrn einer angemaßten GoA wegen des bewusst unberechtigten Eingriffs in seine Rechtssphäre zur Verbesserung seiner Rechtsstellung nur zusätzlich zu anderen in Frage kommenden Bereicherungs- und Schadensersatzansprüchen (§§ 812 ff. BGB, §§ 823 ff. BGB, §§ 987 ff. BGB) auch diejenigen aus GoA, insbesondere auf Herausgabe des vom "Geschäftsführer" erzielten Gewinns 

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