Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA

angemaßte GoA: Stellung des Geschäftsherrn 

  • im Falle der angemalten GoA kann der Geschäftsherr wählen, ob er gegen den Geschäftsführer die Ansprüche erheben will, die ihm im Rahmen einer echten GoA zustehen (vgl § 687 Abs.2 S.1 BGB, der auf §§ 677, 678 und 681 BGB verweist)
  • macht der Geschäftsherr diese Ansprüche geltend, ist er gemäß § 687 Abs.2 S.2 BGB verpflichtet, dem Geschäftsführer insofern Aufwendungsersatz zu leisten, als der Geschäftsherr durch die Geschäftsführung bereichert ist 

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