Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA

angemaßte GoA: Ansprüche: Geschäftsführer gegen Geschäftsherr

  • prinzipiell stehen dem Geschäftsführer einer angemalten GoA gegen den Geschäftsherrn keine Ansprüche zu 
  • ein Anspruch des Geschäftsführers kann nur dann bestehen, wenn der Geschäftsherr seine Rechte aus § 687 Abs.2 S.1 BGB in Anspruch nimmt
  • gemäß §§ 687 Abs.2 S.2, 684 S.1 BGB schuldet der Geschäftsherr dann Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangten 
    • gemeint ist ein Aufwendungsersatz bis zur Höhe seiner Bereicherung 
    • inhaltlich handelt es sich um einen schwachen Anspruch, da der Geschäftsherr den Schutz des Bereicherungsrechtes genießt 
      • insbesondere kann er sich auf Entreicherung oder aufgedrängte Bereicherung berufen 

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