Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA, angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB

angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB:  Geschäftsbesorgung 

  • Geschäftsbesorgung ist jede fremdnützige Tätigkeit im rechtlichen oder tatsächlichen Sinn
  • dazu zählt rechtsgeschäftliches Handeln und die Vornahme eines Realaktes
    • nicht aber bloßes Dulden, Unterlassen oder willenlose Reflexhandlungen 

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