Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA, angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB

angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB:  fremdes Geschäft 

in Frage kommt nur ein objektiv fremdes Geschäft, dh ein solches, welches schon seiner Natur nach allein einem fremden Rechtskreis zuzuordnen ist 
  • Einziehung einer Forderung:
    • die Einziehung einer Forderung ist grds Sache des Gläubigers 
    • sie fällt schon ihrer Natur und ihrem Inhalt nach in den Rechts- und Interessenkreis des Forderungsinhabers 

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