Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren

§§ 48-71 Vernehmung durch Richter (heute weitgehend ohne unmittelbare Bedeutung)
 
§ 161a Vernehmung durch Staatsanwalt (verweist komplett auf §§ 48ff)
 
§ 163 III, IV Vernehmung durch Polizei (ebenfalls Verweis)
 

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