Aussagegegenstände von Zeugen und Sachverständigen

I. Zeuge: Tatsachen
 
II. Sachverständiger Zeuge: bewertete Tatsachen, die er ohne verfahrensbezogenen Auftrag wahrgenommen hat (z.B. behandelnder Arzt)
 
III. Sachverständiger: Bewertungen, die er im verfahrensbezogenen Auftrag vorgenommen hat

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