Rechtsmittel/Behelfe

I. Berufung §§ 312ff. - gegen Urteile des Amtsgerichts (volle Überprüfung; neue Beweisaufnahme, eigene Sachentscheidung)
 
II. Revision (§§ 333ff.) - gegen erstinstanzliche Urteile des AG, LG und OLG sowie gegen Berufungsurteile (begrenzte Rechtsprüfung; Prüfung auf Rechtsfehler, soweit gerügt; i.d.R. keine eigene Sachentscheidung, sondern Zurückverweisung an letzte Tatsacheninstanz)
 
III. Beschwerde §§ 304ff. - gegen Beschlüsse und richterl. Verfügungen (volle Überprüfungen)
 
IV. Wiederaufnahme §§ 359ff. - gegen rechtskräftige Urteile (eingeschr. Prüfung)

Diskussion