Verfahrensrügen, Sachrügen; absolute, relative Revisionsgründe

I. Verfahrensrüge: Beanstandung von Verfahrensfehlern
  • Relative Revisionsgründe: Begründetheit der Revision nur, wenn Urteil auch tatsächlich auf dem Verfahrensfehler beruht, § 337 I
  • Absolute Revisionsgründe: Revision automatisch begründet, muss anders als bei den relativen Gründen nicht einmal Kausalitätsprüfung vornehmen, da Fehler so gravierend --> Stehen in § 338
 
II. Sachrüge: Fehlerhafte Anwendung materielles Recht (hier auch allg. Rüge zulässig, bei Verfahrensrüge muss immer der konkrete Fehler bezeichnet werden); § 344 II 1; Revisionsgericht an die Tatsachenfeststellungen der unteren Gerichte gebunden

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