Kann ein Minderjähriger Gesellschafter werden, indem er durch eine Nachfolgeklausel erbt?

- grds. Genehmigung durch Eltern erforderlich, wenn Kind Gesellschafter wird, §1643 I, 1822 Nr. 3
- aber: durch die Nachfolgeklausel geht durch die Erbfolge das Recht gesetzlich über §1923 (automatisch) 1643, 1822 sind somit nicht anwendbar, da es keiner Erklärung mehr für das Einrücken bedarf
- diese Lösung ist auch nicht unbillig, da er gem. §139 IV HGB maximal mit dem Erbteil haftet
 
-> wird also Gesellschafter

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