Definitionen

Demokratieprinzip

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." (Art. 20 II 1 GG)
 
  • das Staatsvolk (Angehörige eines Staates) entscheidet
    • nicht gemeint ist das Volk als ethnische Gruppe
  • staatliche Herrschaft muss durch das Staatsvolk legitimiert sein
    • ununterbrochene Legitimationskette zum Staatsvolk
  • repräsentative Demokratie
    • über Parteien
      • Parteien sind keine Bundes-/Staatsorgane
      • sie stehen aber über ihren spezifischen verfassungsrechtlichen Status einem Verfassungsorgan gleich
    • parlamentarische Demokratie
      • der Bundestag (Parlament) kontrolliert als unmittelbar demokratisch legitimiertes Staatsorgan die anderen Staatsorgane
    • repräsentative Demokratie
      • das Staatsvolk übt (außer bei Wahlen und Abstimmungen) die Staatsgewalt nur mittelbar aus und wird sonst von den Abgeordneten im Bundestag vertreten (repräsentiert)
 
Bausteine demokratischer Legitimation:
 
Personelle Legitimation:
  • Wahlen vom Volk zu den Personen in den verschiedenen Staatsorganen
 
Sachliche Legitimation:
  • Bindung der staatlichen Organe an die vom Parlament beschlossenen Gesetze

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