Definitionen

Bundesstaatsprinzip

  • in Art. 20 I GG geregelt
  • zweigliedriges Staatsgebilde
    • Bund und Länder
  • jedes Bundesland ist für sich genommen ein "Staat" (Eigenstaatlichkeit der Länder)
    • besitzt also eine eigene Verfassung und ist Träger von Hoheitsrechten des Staates
  • Wer ist wann zuständig? Bund oder Land?
    • Grundlage in Art. 30 GG geregelt: Länder sind i.d.R. immer zuständig, außer das GG weist dem Bund ausdrücklich die Aufgabe zu
    • Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen:
      • Länderzuständigkeit nach Art. 70 Abs. 1 GG
      • Ausschließliche Kompetenz des Bundes (Art. 71, 73 GG)
      • Konkurrierende Kompetenz (Art. 72, 74 GG)
        • Subsidiäre Kompetenz der Länder (Art. 72 Abs. 1 GG)
        • Erforderlichkeitsprüfung (Art. 72 Abs. 2 GG)
        • Abweichungsrechte (Art. 72 Abs. 3 GG)

Diskussion