Was ist statthafter Rechtsbehelf gegen die richterliche Anordnung einer Hausdurchsuchung?

Beschwerde gem. § 304 StPO
  • Ausschluss des § 305 StPO gilt nur für Entscheidungen der erkennenden Gerichte, also ab Eröffnung des Hauptverfahrens
  • nach h.M. Beschwerde auch bei Erledigung durch Vollzug der Hausdurchsuchung statthaft

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