Definitionen

Koordinationsrechtlicher-subordinationsrechtlicher Vertrag

  • § 54 2 VwVfG
  •  subordinationsrechtlich:
    • alle öffentlich-rechtlichen Verträge, die die Behörde mit einem Vertragspartner schließt, und an den sie auch einen VA richten dürfte
    • alle öffentlich-rechtlichen Verträge, in denem ein Über-Unterordnungsverhältnis besteht
  • koordinationsrechtlich:
    • alle öffentlich-rechtlichen Verträge, in denen kein Über-Unterordnungsverhältnis besteht
 

Diskussion