K1 Klausuren - C

Die Kompetenz zur Regelung der Sachmaterie "Bundesnachrichtendienst" könnte als Annex auch die Befugnis umfassen, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln,unter denen die Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen. Wäre dies der Fall, müssten landespresserechtliche Regelungen, wie zB § 4 LPresseG dahingehend verfassungskonform ausgelegt werden, dass der BND nicht zu den von ihnen verpflichteten "Behörden" zählt.

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