K1 Klausuren - A

Wie sind Verträge zugunsten Dritter bereicherungsrechtlich zu behandeln?

Diese Verträge sind bereicherungsrechtlich wie Anweisungslagen zu behandeln. Indem der Versprechende die Zuwendung an den Dritten erbringt, werden zwei Leistungen bewirkt: eine Leistung des Versprechenden (des Schuldners) an den Versprechensempfänger (der Gläubiger) und eine Leistung des Versprechensempfängers an den Dritten.

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