K1 Klausuren - A

Pkw der nur zum Weg zum Arbeitsplatz dient unpfändbar?

Es ist jedoch anerkannt, dass auch das Kfz eines AN, welches er für die täglichen Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück benötigt, zu den für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen und daher gem. § 811 I Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen gehört, wenn ihm die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.

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