K1 Klausuren - A

Umdeutung nach § 140

-Das gesamte Rechtsgeschäft ist nichtig.
-Es entspricht des Erfordernissen des Ersatzgeschäfts.
-Dies entspricht dem wirtschaftlichen Erfolg des nichtigen Geschäfts und geht nicht weiter.
-Der erstrebte Erfolg wird nicht missbilligt, §§ 134, 138
-Der wirkliche Wille der Parteien ist feststellbar oder das Ersatzgeschäft entspricht dem mutmaßlichen Parteiwillen.

Diskussion