K1 Klausuren - A

Wann liegt ein Streit für den Schluss eines Vergleichsvertrags vor, §§ 779, 145, 147?

Ein Streit liegt vor, wenn die Parteien ernstlich entgegengesetzte Vorstellungen über die Voraussetzungen oder Rechtsfolgen des Rechtsverhältnisses haben, wobei es allein auf deren subjektive Sicht ankommt.

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