K1 Klausuren - A

totaler Krankenhausaufnahmevertragmit Arztzusatzvertrag

Der totale Krankenhausaufenthaltsvertrag mit Arztzusatzvertrag verpflichtet das Krankenhaus zu umfassenden Leistungen einschließlich der ärztlichen. Daneben wird der selbstliquidierende Arzt zur Behandlung des Patieten verpflichtet. Dies hat für den Patienten die günstige Folge, dass bei ärztlichen Pflichtverletzungen Krankenhaus und Arzt gesamtschuldnerisch haften.

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