K1 Klausuren - A

Soll-Beschaffenheit einer Reise bei Flug

Da an die Soll-Beschaffenheit der Reise anzuknüpfen ist, ist auf Art und Umfang der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung, also den Verantwortungs- und Organisationsbereichdes Veranstalters abzustellen. 
-Verhalten der Mitreisenden gehört nicht zur Sphäre des Reiseveranstalters
-höchstens gewisse Instruktion an Mitreisende 
-und ggf Eingreifen des Bordpersonals bei grob unvernünftigen Verhaltensweisen der Mitreisenden
-aber kein Einfluss auf jedes menschliche Verhalten, zudem Sozialadäquanz

Diskussion