K1 Klausuren - A

Problem: Safe im Hotel als Reiseleistung?

Dies erscheint insofern problematisch, weil in dem Reiseprospekt bzw der Reosebeschreibung des Reiseveranstalters die Aufbewahrung im Hotelsafe nicht versprochen war und ein Reiseveranstalter für den gewöhnlichen Nutzen einer Reise auch nicht generell einen Safe anbieten muss. Vielmehr wurde die Miete des Hotelsafes von dem Hotelier optional von auch aus als Angebot den Reisenden unterbreitet. Damit handelt es sich aber um eine Eigenleistung des Hoteliers, der insofern nicht als Leistungsträger bzw Erfüllungsgehilfe für den Reiseveranstalter tätig wird, weswegen dies dann auch keinen Reisemangel begründen kann.

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