K1 Klausuren - A

zwei verschiedene Möglichkeiten der Schadensermittlung

Er konnte seinen Schaden durch Ermittlung der Wertdifferenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert mit Mangel.
Anstelle dieser ausschließlich auf Ausgleich des mangelbedingten Wertunterschiedes gerichteten Schadensbemessung war der Besteller bis zur Grenze der Unverhältnismäßigkeit Schadensersatz in der Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten zu verlangen und zwar auch dann, wenn diese den Minderwert im Vermögen des Bestellers übersteigen und unabhängig davon, ob der Besteller die Mängelbeseitigung durchführt. Dies wurde damit begründet, dass bereits der Mangel des Werkes selbst - unanhängig von dessen Beseitigung - der Schaden sei und zwar in der Höhe der Kosten seiner Beseitigung.
 
Eine Schadensberechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten ist nach neuester Rspr nicht mehr zulässig. Der Besteller, der keine Aufwendungen zur Mängelbeseitigung tätigt, hat keinen Vermögensschaden in Form und in Höhe dieser (nur fiktiven) Aufwendungen. Erst wenn der Besteller den Mangel beseitigen lässt und die Kosten hierfür zahlt, entsteht ihm ein Vermögensschaden in Höhe der aufgewendetetn Kosten. Die Schadensbemessung nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bildet das Leistungsdefizit im Bauvertrag oftmals nicht zutreffend ab. Sie führt häufig zu einer Überkompensation und damit zu einer nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Bereicherung des Bestellers. Der fiktive Aufwand einer Mängelbeseitigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zB von der Art des Werkes, dem Weg der Mängelbeseitigung, der Erfordernis der Einbeziehung anderer Gewerke in die Mängelbeseitugung und kann die vereinbarte Vergütung, mit der die Parteien das mangelfreie Werk bewertet haben, deutlich übersteigen. Es ist daher nicht geeignet, ein beim Besteller ohne Mängelbeseitigung verbleibendes Leistungsdefizit der Höhe nach zu bestimmen.

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