K1 Klausuren - A

Erbe, wenn jemand noch nicht geboren ist?

Für die Nacherbfolge kommt es aber nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls, sondern auf den des Nacherbfalls an, vgl. § 2108 I, 1923. Setzt der Erblasser jemanden zum Erben ein, der beim Erbfall noch nicht gezeugt ist, so kann die Einsetzung nur als Nacherbeneinsetzung wirksam sein. § 2101 I bestimmt, dass in einem solchen Fall im Zweifel eine Nacherbeneinsetzung als gewollt anzunehmen ist.

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