K1 Klausuren - A

Was ist ein Anteilserwerber?

Der Anteilserwerber wird nicht Erbe, da die Erbenstellung nicht durch Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden kann. Der Anteilserwerber rückt nur in die vermögensrechtliche Stellung des veräußernden Miterben ein; alle vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten und Belastungen gehen mit dem Erwerb des Anteils auf ihn über. Der seinen Anteil veräußernde Miterbe bleibt Erbe. Das bedeutet: Der Anteilserwerber ist an die Beschränkungen des Vorerben gebunden, ein gutgläubiger Erwerb frei von den Beschränkungen ist ausgeschlossen. Mit dem Tode des Vorerben tritt der Nacherbfall ein.

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