Mündliche Prüfung

Womit lässt sich begründen, dass auch bei Sexualdelikten zwischen Vollendung und Beendigung unterschieden werden kann?

1. El Ghazi:
Weil eine Mehrzahl an sexuellen Handlungen, die in einer Situation an einem Opfer vorgenommen werden, als eine einzige Tat im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit verstanden werden können
 
2. Ich:
Eine Tat ist noch nicht beendet, wenn eine Tathandlung nach der Tatvollendung weitergeführt wird und so eine Intensivierung der Rechtsgutsbeeinträchtigung erfolgt. 
Solange das Täterverhalten somit auf die weitere Tatbestandsverwirklichung gerichtet ist, ist die Tat noch nicht beendet.

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