Mündliche Prüfung

Wie ist zwischen der Ansicht, die eine Qualifikation nur zwischen Versuchsbeginn und Abschluss der sexuellen Handlung zulassen will, und derjenigen, die eine Qualifikation nur zur Tatzeit begründet, zu unterscheiden?

Die Tatzeit könnte hinsichtlich des letztmöglichen Zeitpunktes einer Qualifizierung die Beendigungsphase auch über den Zeitraum des Täterverhaltens hinweg erstrecken, das auf den Abschluss der Tatbestandsverwirklichung gerichtet ist. 
So wie es letztlich wohl auch der BGH sieht.
Es ging mir darum, aufzuzeigen, dass das Verständnis des Tatzeitpunktes der Literatur und des Gesetzgebers wohl von dem Verständnis des Tatzeitpunktes, das der BGH zugrunde legt, abweicht.
 

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