Mündliche Prüfung

Wenn man nach der mündlichen Prüfung Verwaltungsrichter wird, erhält man keine Rechtssache als Einzelrichter, sondern nur als Berichterstatter. Warum ist das so? Was ist ein Berichterstatter?

Nach § 6 Abs. 1 S. 2 VwGO darf ein Richter auf Probe im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht Einzelrichter sein.
 
Ein Berichterstatter bereitet gem. § 21g GVG die Beratung und Entscheidung der Kammer über eine Rechtssache vor. Dazu fasst er im Rahmen eines Votums den streitigen und unstreitigen Sachverhalt zusammen und trägt diesen inklusive eines Entscheidungsvorschlages der Kammer vor. Nach Beratung und Entscheidung der Kammer verfasst der Berichterstatter zudem die Entscheidungsgründe.

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