Mündliche Prüfung

Unter welchen Voraussetzungen wird im Verwaltungsverfahren eine Rechtssache auf den Einzelrichter übertragen?

Ein Rechtsstreit soll eigentlich immer auf den Einzelrichter übertragen werden, wenn die Sache keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, vgl. § 6 VwGO.

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