Mündliche Prüfung

Welches Gericht ist im Verwaltungsverfahren zuständige Berufungsinstanz? Was ist besondere Voraussetzung für die Berufung? Wie ist das Gericht besetzt?

Oberverwaltungsgericht, § 46 VwGO.
 
Voraussetzung: Zulassung durch das VG (§ 124 VwGO) oder auf Antrag durch das OVG (§ 124a VwGO).
 
Besetzung: drei Berufsrichter + 2 Schöffen in Berlin, § 9 VwGO i.V.m. § 2 S. 1 AGVwGO.

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