Mündliche Prüfung

Was kann man als StA machen, wenn ein Zeuge seiner Ladung zur Vernehmung keine Folge leistet?

Nach § 161a Abs. 2 StPO iVm § 51 StPO kann die Staatsanwaltschaft gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld verhängen und ihn ggf. zwangsweise vorführen lassen.

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