Mündliche Prüfung

Worin unterscheiden sich Strafanzeige und Strafantrag?

Eine Strafanzeige (§ 158 StPO) ist eine bloße Mitteilung durch Dritte über eine möglicherweise begangene Straftat. Sie ist bloße Anregung, einen bestimmten Sachverhalt strafrechtlich zu überprüfen und ggf. ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
 
Ein Strafantrag (§ 158 StPO iVm §§ 77 ff. StGB) enthält den über eine bloße Mitteilung hinausgehenden ausdrücklichen Wunsch des nach dem Gesetz zum Strafantrag Befugten zur Strafverfolgung. Er ist Prozessvoraussetzung, ohne den eine Bestrafung nicht möglich ist.

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