Mündliche Prüfung

Wo ist der sog. "Deal" geregelt und wer muss ihm zustimmen? Ist die Verständigung auf "Punktstrafen" möglich?

Die Verständigung ist in § 257c StPO geregelt. Der Angeklagte und die StA müssen dem Vorschlag zustimmen, § 257c Abs. 3 S. 4 StPO.
 
Die Verständigung auf sog. "Punktstrafen" ist nicht möglich. Gegenstand einer Verständigung darf nur Strafober- und untergrenzen sein. 

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