Mündliche Prüfung

Was sind die Begriffe "absolute Fahruntüchtigkeit" und "relative Fahruntüchtigkeit" in rechtstechnischer Hinsicht?

Absolute und relative Fahruntüchtigkeit beschreibt nicht ein Maß der Unfähigkeit, ein Fahrzeug zu führen; vielmehr sind beide Begriffe Teil des Beweisrechts (konkret: prozessuale Beweisregel). Ist die jeweilige Promillegrenze überschritten und liegt danach absolute Fahruntüchtigkeit vor, so ist darin eine unwiderlegbarer Erfahrungsgrundsatz zu sehen, dass der Fahrer im Sinne des Gesetzes nicht in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen.

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