Mündliche Prüfung

Nach Anklage einer Straftat vor dem Schöffengericht möchte dieses den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilen. Was ist die Folge?

Eine Verurteilung ist rechtswidrig und verstößt gegen § 24 Abs. 2 GVG. Danach darf ein Amtsgericht nicht auf eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe verweisen. Verurteilt das Schöffengericht den Angeklagten dennoch zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, kann gegen dieses Urteil erfolgreich mit der Revision vorgegangen werden.

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