Mündliche Prüfung

Nach Anklage einer Straftat vor dem Strafrichter ergibt sich, dass doch eher mit einer Strafe von mehr als zwei Jahren zu rechnen ist. Was ist die Folge?

Eine Verweisung an das Schöffengericht ist nicht notwendig. Auch ein Strafrichter hat - trotz der Zuständigkeitsregel - eine Strafgewalt von bis zu vier Jahren. Er kann also den Angeklagten beispielsweise zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilen.

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