Mündliche Prüfung

Wie ist das Schöffengericht besetzt? Was ist das erweiterte Schöffengericht?

Das Schöffengericht ist mit einem Berufsrichter und 2 Schöffen besetzt, § 29 Abs. 1 S. 1 GVG.
 
Erweitertes Schöffengericht: ein weiterer Berufsrichter kann hinzugezogen werden, wenn dessen Mitwirkung nach Umfang der Sache notwendig erscheint, § 29 Abs. 2 GVG.

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