Mündliche Prüfung

Mandant kommt und beichtet, dass er sich einen Anwalt eigentlich gar nicht leisten kann. Was ist ihm zu raten? Welche Kosten sind im Rahmen eines Prozesses erfasst?

Im vorprozessualen Verfahren hat der Mandant die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen (§ 1 BerHG). Dazu ist ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Das Amtsgericht stellt einen Beratungsschein aus.
 
Gerichtliches Verfahren: Prozesskostenhilfe
Beachte: Befreit den Mandanten nur von den Kosten des eigenen Anwalts. Im Falle des Unterliegens muss er die Kosten des Gegners trotzdem tragen
 
Voraussetzungen:
  • hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage
  • persönliche und wirtschaftliche Bedürftigkeit
  • keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
    • zB wenn Forderung nicht bestritten und Mahnverfahren zur Erlangung eines Titels möglich

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