Mündliche Prüfung

Die Güteverhandlung war erfolglos, wie geht es nun weiter?

Nach der Güteverhandlung folgt die streitige Verhandlung. Der Beschleunigungsgrundsatz gebietet es, dass eine Rechtssache grundsätzlich in einem Haupttermin zur Entscheidungsreife gebracht wird, § 272 Abs. 1 ZPO. Dementsprechend schließt sich an die streitige Hauptverhandlung unmittelbar eine ggf. durchzuführende Beweisaufnahme an.

Diskussion