Mündliche Prüfung

Was passiert, wenn im schriftlichen Vorverfahren der Beklagte die Verteidigungsanzeige nicht rechtzeitig anzeigt, die Klage aber nur teilweise schlüssig ist?

Es wird nicht direkt ein Teilversäumnis- und Endurteil ergehen, sondern zunächst ein Hinweis des Gerichts. Falls der Kläger sein Vorbringen auch daraufhin nicht schlüssig macht, wird immer noch kein Endurteil ergehen, weil sich aus § 331 Abs. 3 S. 3 ZPO ergibt, dass bei unschlüssigem Vortrag zur Hauptforderung eine mündliche Verhandlung stattfinden muss, bevor ein unechtes Versäumnisurteil ergeht.
 
"Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist auch insoweit zulässig, als das Vorbringen des Klägers den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt, sofern der Kläger vor der Entscheidung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist."

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