Mündliche Prüfung

Gibt es spezielle (zusätzliche) Verfahrensmaxime, die im Vollstreckungsverfahren gelten?

Formalisierung der Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsorgane übernehmen keine eigene materiell-rechtliche Prüfung, sondern haben die Aufgabe, die leicht feststellbaren formellen Voraussetzungen der Vollstreckung festzustellen.
 
Sozialstaatsprinzip: Pfändungsfreigrenzen und unpfändbare Gegenstände, §§ 850 ff. ZPO

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