Mündliche Prüfung

Was ist die Besonderheit einer Notfrist? Wann wird eine Frist zur Notfrist?

Die Besonderheit einer Notfrist liegt darin, dass diese weder verlängert noch verkürzt werden kann, § 224 ZPO. Charakteristisch ist zudem, das sie trotz Ruhend des Verfahrens weiter abläuft, § 251 S. 2 ZPO.
 
Eine Frist ist nur dann eine Notfrist, wenn sie vom Gesetz als solche bezeichnet ist. Wurde eine Notfrist versäumt, kommt allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den §§ 233 ff. ZPO in Betracht.

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