Mündliche Prüfung

Warum ist gegen ein Versäumnisurteil nicht die Berufung zulässiges Rechtsmittel?

Zwar handelt es sich bei einem Versäumnisurteil um ein Endurteil. Nach dem Wortlaut des § 511 Abs. 1 ZPO wäre hiergegen die Berufung statthaft. Die gesetzliche Ausnahme hierzu findet sich aber in § 514 Abs. 1 ZPO, wonach ein VU nicht mit der Berufung angefochten werden kann. 

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