Mündliche Prüfung

Gibt es eine bestimmte Summe, ab der erst Revision im Zivilrecht zulässig ist?

Nein. 
 
Es gibt aber eine Wertgrenze für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, die bei 20.000,00€ liegt, § 26 Nr. 8 EGZPO.
Wertgrenze wurde aktuell nochmals durch den Bundestag verlängert!

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