Mündliche Prüfung

Wonach richtet sich die Zuständigkeit innerhalb der Gerichte?

Welcher Spruchkörper oder Richter für die Bearbeitung einer Rechtssache zuständig ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Gerichts. Ein hinreichend bestimmter Geschäftsverteilungsplan sichert dabei den Anspruch des Rechtssuchenden auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 GG, § 16 GVG.

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