Mündliche Prüfung

Wer entscheidet über die Berufung der Richter zu den obersten Gerichten?

Art. 95 Abs. 2 GG: "Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden."

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